Zum Hauptinhalt springen

Therapie

Therapie - Bestrahlung

In Einzelfällen ist eine Bestrahlung des Tumors mit dem sogenannten Gammaknife möglich. Dies ist unbestritten bei Patienten mit hohem Narkoserisiko und bei älteren Patienten der Fall. Bei jüngeren Patienten ist aus unserer Sicht von einer Bestrahlung eher abzusehen. Die Bestrahlung führt zu einer teilweisen Zerstörung des tumorösen Gewebes und einem Wachstumsstop des Tumors. Eine absolute Sicherheit, dass der gesamte Tumor enfernt wurde ist allerdings nur durch eine Operation gegeben. Vor allem bei jüngeren Patienten ist die Gefahr, an einen duch die Bestrahlung induzierten Zweittumor zu erkranken ein Grund für unsere Bestreben diese Tumore eher zu operieren. Denn sollte nach Bestrahlung zu einem späteren Zeitpunkt eine chirurgische Entfernung notwendig werden, so ist diese wegen der nach Bestrahlung sehr viel schwierigeren Abgrenzbarkeit der einzelnen Strukturen, speziell für die Funktion des Gesichtsnerven, äußerst problematisch.

Therapie - Operation

Sollte die Entscheidung zu einer operativen Entfernung des Tumors fallen, so kommen grundsätzlich drei operative Zugangswege infrage, von denen wir als HNO Ärzte dem betroffenen Patienten den transtemporalen Zugang (Zugang über die seitliche Schädelkalotte) oder den translabyrinthären Zugang (Zugang durch das Felsenbein unter Entfernung des Gleichgewichtsorganes) anbieten können. Die operativen Eingriffe über die genannten Zugangswege erfolgen bei Tumorlokalisation im Bereich des inneren Gehörgangs. Tumoren im Bereich des Kleinhirnbrückenwinkels in Beziehung zu dem Hirnstamm und Kleinhirn werden von der Klinik für Neurochirurgie in Erlangen behandelt. In enger Kooperation können von Hals-Nasen-Ohren-ärztlicher Seite in einer gemeinsamen Operation Tumoranteile aus dem inneren Gehörgang entfernt werden.

Die Eingriffe erfolgen unter kontinuierlicher Kontrolle der Gesichtsnervenfunktion und des Hörnerven, um unmittelbar eintretende Nervenschädigungen im Rahmen der Operation zu erkennen und derartige Schädigungen möglichst zu vermeiden. Das translabyrinthäre Vorgehen durch den Felsenbeinknochen mit Erreichen des inneren Gehörganges nach Entfernung des Gleichgewichtsorganes besitzt für den Patienten den Vorzug einer häufig sehr guten Schonungsmöglichkeit des Gesichtsnerven. Durch die Entfernung des Gleichgewichtsorganes tritt aber eine Ertaubung auf der betroffenen Seite ein, so dass dieses Vorgehen bei betroffenen Menschen mit eingetretenem starkem Hörverlust bzw. Ertaubung gewählt wird. Das transtemporale Vorgehen besitzt im Gegensatz hierzu den Vorzug eines möglichen Hörerhaltes. Die Möglichkeit des Hörerhaltes ist abhängig von der Tumorlage, der Tumorgröße und den Verbindungen zwischen dem Tumor und dem Hörnerven.

Therapie - wait and scan

Nicht jedes Akustikusneurinom muss sofort behandelt werden. In jedem Fall sollte es jedoch ständig kontrolliert werden. Heutzutage hat man von dem Standpunkt, jeden Tumor sofort zu operieren, eher Abstand genommen. Denn ein Zuwarten und eine regelmäßige MRT Kontrolle des gutartigen Tumors sind eine vertretbare Alternative. Wie so oft ist dieser Weg jedoch nur für eine bestimmte Gruppe von Patienten angeraten. Vor allem bei jungen Patienten, kleinen Tumoren und Tumoren ohne Funktionsbeeinträchtigung ist dies der Fall. Allerdings ist hierbei eine engmaschige Kontrolle und das Wissen um klare Anzeichen für ein Tumorwachstum (z.B. zunehmende Hörminderung, Schwindel, Ohrgeräusche, gehäufte Kopfschmerzen) von Nöten.