In der Funktionsabteilung für Vestibularisdiagnostik / Neurootologie werden jährlich mehr als 1000 ausführliche Vestibularisprüfungen durchgeführt, vorwiegend zur Bestätigung oder zum Ausschluss einer peripher-vestibulären Störung (Funktionsstörung des Gleichgewichtorgans im Innenohr). Hierbei stehen die Krankheitsbilder der Neuropathia vestibularis, des Morbus Menière und der Canalolithiasis mit benignem paroxysmalen Lagerungsschwindel sowie die vestibuläre Beteiligung bei Mittel- und Innenohrerkrankungen vom Hörsturz über das Cholesteatom bis zum Vestibularisschwannom (Akustikusneurinom) im Vordergrund.

Ein großer Teil der Gleichgewichtsuntersuchungen dient allerdings der Abklärung von Schwindelbeschwerden und / oder Gleichgewichtsstörungen in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Fachrichtungen der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin (v.a. Kardiologie und Endokrinologie), Neurologie, Neurochirurgie, Ophthalmologie, Pädiatrie und Psychiatrie / Psychosomatik.

Die Voraussetzungen der Gleichgewichtsdiagnostik sind die ausführliche Schwindelanamnese, der HNO-Spiegelbefund sowie die audiologischen, neuro-physiologischen, sonographischen und endoskopischen sowie radiologischen Basisuntersuchungen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Funktionsabteilungen für Audiologie, Neurophysiologie, Endoskopie & Ultraschall und Radiologie.

Die eigentliche Vestibularisprüfung (VP) besteht aus der klinischen Gleichgewichtstestung mit der Frenzelbrille (Prüfung auf Spontan-, Provokations-, Blickrichtungs- und Lage- / Lagerungsnystagmus) und der Überprüfung der vestibulospinalen Reaktionen (Stehversuch nach Romberg, Unterberger'scher Tretversuch, Blindgang), der cerebellären Koordination sowie der Hirnnervenfunktionen.

Darauf folgt der sogenannte technische Untersuchungsteil unter Anwendung der Videookulografie und / oder Computernystagmografie mit kalorischer Reizung der Labyrinthe, Drehstuhlpendelung, Untersuchung der Blickmotorik und Optokinetik sowie statischer und dynamischer Posturographie.