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Einschränkung der Besuchs- und Begleitmöglichkeiten von Patienten an der HNO-Klinik

Einschränkung der Besuchs- und Begleitmöglichkeiten von Patienten an der HNO-Klinik

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist es momentan nicht gestattet, als Begleitperson von Patienten mit ambulantem Termin sowie von Notfallpatienten die HNO-Klinik zu betreten. Außnahmen stellen demente oder behinderte Patienten sowie Kinder dar. Als Dolmetscher ist ebenso eine Person zulässig.

Begleitpersonen müssen außerhalb der Klinik warten und können nicht im Wartezimmer Platz nehmen.

Es ist momentan nicht möglich, stationär behandelte Patienten in der HNO-Klinik zu besuchen. Außnahmen stellen schwerstkranke oder sterbende Patienten sowie Kinder dar.