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Allgemeine Informationen

Kosten

Die Kosten für die Operation inklusive der Nachsorge in Höhe von ca. 40.000 Euro werden im Allgemeinen von den Kostenträgern (z.B. gesetzliche Krankenkasse) gezahlt. Dies gilt auch für die Nachfolgekosten (z.B. für Batterien).

Nutzungsdauer

Die Haltbarkeit der heutigen Geräte liegt in der Regel bei über zwanzig Jahren. Dennoch kann eine Reimplantation aus technischen oder medizinischen Gründen nötig werden. In einer Operation wird dazu das alte durch ein neues CI ersetzt. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Beidseitige (Bilaterale) CI-Versorgung

In den meisten Fällen wird zunächst ein CI implantiert. Bei Kindern ist die Versorgung mit einem zweiten CI auf dem anderen Ohr heute Standard. Bei Erwachsenen hängt der Erfolg einer beidseitigen CI-Versorgung von den individuellen Voraussetzungen und Höransprüchen ab. Prinzipiell ist durch eine bilaterale CI-Versorgung das Hören einfacher und die Sprachverständlichkeit besser. Dies gilt vor allem in Situationen mit Störgeräusch (z. B. Straßenverkehr, Kindergarten, Klassenzimmer). Außerdem verbessern sich das Richtungshören und die akustische Orientierung.

Wenn an beiden Ohren ein CI eingesetzt wird, sollte der zeitliche Abstand zwischen den beiden Operationen so gering wie möglich sein, um die Gewöhnung zu erleichtern.

Hörgeräte und CI

Das CI kann zusammen mit Hörgeräten genutzt werden, wenn diese gut aufeinander abgestimmt sind.Das Richtungshören und das Hören im Störschall werden so verbessert, außerdem ergibt sich ein angenehmerer Klang.

Es gibt auch die Möglichkeit der „Elektro-akustischen Stimulation“. Diese Methode eignet sich für Menschen, die zwar tiefe Töne gut hören, im Hochtonbereich jedoch unter einem hochgradigen Hörverlust leiden. Das lässt sich durch Hörgeräte alleine nicht beheben, aber durch die Kombination mit einem CI: Mit dem CI werden die hohen Frequenzen hörbar gemacht und mit dem Hörgerät die tiefen Frequenzen verstärkt.

Da hierzu jedoch besondere CI-Typen nötig sind, muss dies vor der Operation entschieden werden.

Einschränkungen mit CI

Generell sollten Patienten mit CI bzw. deren Angehörige darauf achten, dass der Kopf des CI-Trägers gegen Stürze und Schläge geschützt ist. Aufpassen sollte man außerdem bei elektrostatischen Aufladungen.

Beim Tauchen halten die Geräte nur einem bestimmten Druck stand (ca. 25 – 30 Meter). Schnorcheltiefe ist unbedenklich.

Bei Reisen mit dem Flugzeug muss bei der Sicherheitskontrolle auf das CI hingewiesen werden. Es wird empfohlen, den Sprachprozessor während des Starts und der Landung auszuschalten.

Bei medizinischen Untersuchungen sind Computertomographien, Röntgen und Ultraschalluntersuchungen kein Problem, der Ultraschallkopf sollte jedoch nicht direkt am Implantat eingesetzt werden. Aufpassen sollte man aber bei MRT-Messungen bzw. im Kernspintomographen, unabhängig vom untersuchten Körperteil. Hier ist die magnetische Feldstärke entscheidend. CI-Trägern sollten in diesem Fall immer Rücksprache mit dem CICERO bzw. dem Gerätehersteller halten.